KopfweideDas Schneiden von Bäumen und Hecken ist zwischen dem 1 März und 30 September verboten. Den Rahmen dazu bildet das Bundesnaturschutzgesetzt. Doch auch in der Zeit dazwischen wird für eine Fällung oder Kappung von Gehölzen eine Genehmigung lokaler Behörden benötigt. Bei umfangreichen Arbeiten informieren Sie sich am besten vorher bei Ihrer Gemeinde. Den gesetzlichen Rahmen für Gehölzschnitt bildet das Bundesnaturschutzgesetzt.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen ("Radikalschnitt"). Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen (§ 39 Abs.5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das genannte Verbot verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 69Abs. 3 Nr. 13 BNatSchG).
Ziel des Rückschnitts Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben sollten Sie sich vor dem Rückschnitt einer Hecke oder eines Baumes klar sein was Sie erreichen wollen.

Pflegeschnitt

  • Soll die Verkehrssicherungspflicht hergestellt werden? – Sie sind dafür verantwortlich dass von Ihrem Grundstück, Ihren Pflanzen keine Gefahr ausgeht.
  • Soll ein Formschnitt für die Hecke oder Baum erfolgen?
  • Soll eine Ecke im Garten oder ein Weg wieder zugänglich gemacht werden?
  • Soll ein Rückschnitt oder ein Auslichtungsschnitt erfolgen?

Gesunde & robuste Bäume

Mit dem Entfernen von toten und abgestorbenen Ästen und Gehölz sollte begonnen werden, ebenso sind morsche und verletzte Pflanzenteile zu entfernen. Danach sollte die Hecke oder der Baum neu betrachtet werden. Es kann sein das sie das Ziel bereits erreichet haben oder schon sehr nahe gekommen sind. Bewerten Sie jetzt was noch entfernt werden muss um das Ziel und die gewünschte Form zu erreichen. Wenn Sie größere Pflegemaßnahmen an Bäumen planen ist es gut einen Experten, einen Baumgutachter, hinzuzuziehen um eine Schädigung des Baumes und seine Standsicherheit nicht zu beeinträchtigen. Durch einen Rückschnitt sollen die Pflanzen zu Austrieb angeregt werden und bei vielen Sommerblumen wird ein zweiter Blütenstand erreicht. Durch die Auslichtung werden, insbesondere in Hecken, der Lichteinfall und die Luftzirkulation gefördert, das trägt wesentlich zur Gesundheit der Pflanze bei.

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